Verwaltung im Pflegedienst automatisieren.
Der Notfall in der Nacht
Ein Beispiel, Schritt für Schritt. Oben steht, wie es mit verbundenen Programmen laufen kann. Darunter steht, wie es heute läuft.
Nachts meldet eine Angehörige einen Sturz. Die Pflegekraft mit Bereitschaft laut Dienstplan wird informiert.
HeuteEine Angehörige ruft nachts die Notfallnummer an. Die PDL wird privat angerufen und sucht in Papierlisten, wer Bereitschaft hat.
Sie bekommt die Adresse auf das Diensthandy.
HeuteDie PDL ruft die Bereitschaft an und gibt die Adresse durch.
Ein Eintrag mit Uhrzeit hält fest, wer informiert wurde. Die Dokumentation schreibt die Pflegekraft.
HeuteAm nächsten Morgen wird der Einsatz im Büro von Hand nachgetragen.
Die Bereitschaft ist informiert, ohne dass die PDL telefonieren muss.
Pflichten und Fristen
TI-Pflicht seit 01.07.2025
Seit Juli 2025 müssen ambulante Pflegedienste an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Welche Abläufe rund um KIM sich verbinden lassen, hängt von Ihrem TI-Anbieter und Ihrer Pflegesoftware ab.
Elektronischer Leistungsnachweis (eLNW) ab 01.10.2027
Ab 1. Oktober 2027 rechnen Pflegedienste verpflichtend elektronisch über KIM ab, mit elektronischem Leistungsnachweis. Bis zum 30. September 2027 sind die bisherigen Wege erlaubt.
§ 8 Abs. 8 SGB XI: Digitalisierungszuschuss bis 2030
Zugelassene Pflegeeinrichtungen können einen Zuschuss von bis zu 40 % der Kosten bekommen, höchstens 12.000 Euro. Den Antrag stellen Sie vorher mit Kostenvoranschlag oder nachher mit Rechnung. Laufende Kosten wie Wartung werden nicht gefördert.
Mehr im Ratgeber:
Pflicht zur ArbeitszeiterfassungVor dem Bauen: die Analyse.
Danach wissen Sie, welche Abläufe sich lohnen, und bekommen einen Festpreis dafür. Machen Sie nicht weiter, zahlen Sie nur die Analyse.
Analyse und erster Ablauf kosten zusammen 1.480 €, jeder weitere Ablauf 790 €. Die Betreuung kostet ab 149 € im Monat und ist monatlich kündbar.
- Analyse und erster Ablauf
- 1.480 €
- Jeder weitere Ablauf
- 790 €
- Betreuungmonatlich kündbar
- ab 149 €/Monat
Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus.
Fragen und Antworten
- Daten von Klientinnen und Klienten sind besonders sensibel. Darf das automatisiert werden?
- Ja, wenn die Voraussetzungen stimmen. Die Automatisierung läuft auf Servern bei Hetzner in Deutschland. Dazu schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Dienste von US-Anbietern setzen wir auf diesen Servern nicht ein. Automatisiert wird nur die Verwaltung, etwa rund um Dienstplan und Abrechnung. Medizinische und pflegerische Entscheidungen trifft weiterhin Ihr Fachpersonal.
- Wir nutzen bereits eine Pflegesoftware.
- Ihre Pflegesoftware bleibt. Ob sie sich anbinden lässt, hängt von ihren Schnittstellen ab. Das prüfen wir in der Analyse. Verbunden wird, was drumherum anfällt, zum Beispiel Nachrichten zum Dienstplan und die Vorbereitung der Abrechnung.
- Wir haben keine IT-Abteilung, die das betreut.
- Brauchen Sie nicht. Wir richten die Abläufe ein und betreuen sie. Bricht ein Ablauf mit einem Fehler ab, meldet unsere Überwachung das, und wir kümmern uns darum.
Welcher Ablauf kostet Ihr Team die meiste Zeit?
Darüber sprechen wir im Erstgespräch. 30 Minuten, kostenlos und unverbindlich.
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Lieber direkt? +49 155 67262421 · info@apo-systeme.de · Buchungsseite öffnen