Was sich konkret ändert
Bisher: Pflegekraft kommt zum Klienten, erbringt die Leistung, lässt den Zettel unterschreiben. Der Zettel kommt zurück ins Büro, wird eingetippt, abgerechnet. Jeder Schritt kostet Zeit — und jeder Schritt ist ein Fehler-Risiko.
Ab Dezember 2026 läuft das digital: Pflegekraft meldet sich mit Beschäftigtennummer am Tablet an, dokumentiert die Leistungen direkt vor Ort, Klient bestätigt digital. Das Dokument wird elektronisch signiert und über den KIM-Dienst verschlüsselt an die Pflegekasse übermittelt.
Was der eLNW erfordert:
Die drei Fristen im Überblick
Alle ambulanten Pflegedienste müssen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Wer das noch nicht hat, muss sofort handeln — dieser Zug ist abgefahren.
RSA-Karten und alte Konnektoren laufen aus. Bis Ende Juni 2026 müssen ECC-basierte Karten und TI-Gateways im Einsatz sein. Wer jetzt investiert, sollte direkt auf Gateway-Lösungen setzen statt auf Hardware die 2026 wieder veraltet ist.
Ab diesem Tag: kein Papier mehr. Wer nicht digital abrechnen kann, bekommt für Leistungen nach § 105 SGB XI keine Vergütung. Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen — alles betroffen.
Bis zu 12.000 € Förderung — die wenigsten nutzen sie
Der Digitalisierungszuschuss nach § 8 Abs. 8 SGB XI ist einer der am wenigsten genutzten Fördertöpfe in der Pflege. Dabei ist er direkt auf genau diese Investitionen ausgerichtet.
| Was gefördert wird | Förderquote |
|---|---|
| Pflegesoftware & eLNW-Module | 40 % der Kosten |
| Tablets & mobile Endgeräte | 40 % der Kosten |
| WLAN-Ausbau & Server | 40 % der Kosten |
| Mitarbeiter-Schulungen | 40 % der Kosten |
| KIM-Dienst Integration | 40 % der Kosten |
Bayern-Bonus: Der Freistaat stockt mit weiteren 12.000 Euro auf. Bayerische Pflegedienste können damit bis zu 24.000 Euro Förderung erhalten — der Eigenanteil sinkt auf 20 % der Gesamtkosten.
eLNW-Checkliste: Was Sie jetzt angehen
TI-Anbindung prüfen
Sind Sie bereits angebunden? Falls nicht: sofort handeln. Das ist Pflicht seit Juli 2025.
ECC-Umstellung planen
Fragen Sie Ihren TI-Anbieter konkret: Welche Karten und Geräte brauchen wir bis Juni 2026? Setzen Sie auf TI-Gateway-Lösungen, nicht auf Konnektoren.
Pflegesoftware prüfen
Hat Ihr Anbieter (MediFoxDan, CuraSoft, etc.) ein eLNW-Modul? Wann kommt es? Was kostet es? Ist es im Vertrag?
Förderantrag stellen
§ 8 SGB XI Förderung beantragen — das geht bereits bevor die Investition abgeschlossen ist. Nicht warten bis alles installiert ist.
Hardware besorgen
Tablets oder Smartphones für alle Pflegekräfte im Außendienst. Robuste Geräte, die auch bei schlechtem Wetter funktionieren.
Schulung planen
Gerade ältere Kolleginnen brauchen Zeit. Planen Sie die Einführung nicht für November 2026 — dann ist es zu spät.
Häufige Fragen
Was ist der eLNW genau?
Der elektronische Leistungsnachweis ersetzt den bisherigen Papierbeleg, den Pflegekräfte vom Patienten unterschreiben lassen. Ab 1. Dezember 2026 dokumentieren Pflegekräfte die erbrachten Leistungen digital vor Ort, lassen sie via digitaler Unterschrift bestätigen und übermitteln die Daten verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur an die Pflegekasse.
Was muss ich vor dem eLNW technisch erledigen?
Zuerst TI-Anbindung (Pflicht seit 1. Juli 2025), dann ECC-Umstellung bis 30. Juni 2026 (neue Kryptographie-Karten und TI-Gateway statt altem Konnektor), dann KIM-Dienst aktivieren, dann Software-Modul für eLNW einrichten. Ohne TI-Anbindung ist eLNW technisch nicht möglich.
Wie viel Förderung kann ich bekommen?
Der Digitalisierungszuschuss nach § 8 Abs. 8 SGB XI trägt 40 % der Investitionskosten, maximal 12.000 Euro pro Einrichtung. In Bayern gibt es zusätzlich bis zu 12.000 Euro vom Freistaat — dort sinkt der Eigenanteil auf 20 %. Förderfähig sind Software, Tablets, WLAN-Ausbau und Schulungen.
Welche Pflegesoftware unterstützt eLNW bereits?
MediFoxDan, CuraSoft und die meisten großen Pflegesoftware-Anbieter haben eLNW-Module angekündigt oder bereits verfügbar. Prüfen Sie den konkreten Release-Stand bei Ihrem Anbieter — und ob das Modul im bestehenden Vertrag enthalten ist oder zusätzlich kostet.
Was passiert, wenn wir den eLNW nicht bis Dezember 2026 eingeführt haben?
Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI können nicht mehr abgerechnet werden. Das betrifft Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen. Konkret: keine Vergütung ohne digitalen Leistungsnachweis. Das ist eine existenzielle Frist.
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