Was sich konkret ändert
Bisher: Pflegekraft kommt zum Klienten, erbringt die Leistung, lässt den Zettel unterschreiben. Der Zettel kommt zurück ins Büro, wird eingetippt, abgerechnet. Jeder Schritt kostet Zeit, und jeder Schritt ist ein Fehler-Risiko.
Mit dem eLNW läuft das digital. Die Pflegekraft meldet sich persönlich am Mobilgerät an und erfasst die Leistungen bei oder direkt nach dem Einsatz. Ihre Beschäftigtennummer wird dabei automatisch zugeordnet. Die pflegebedürftige Person bestätigt den Nachweis einmal im Monat auf dem Gerät. Danach wird der Nachweis elektronisch signiert und über den KIM-Dienst verschlüsselt an die Pflegekasse übermittelt. Möglich ist das seit dem 1. April 2025. Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden ab Februar 2027 erprobt, die häusliche Krankenpflege lässt sich ab Juni 2027 vollelektronisch abrechnen.
Was der eLNW erfordert:
Die drei Fristen im Überblick
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein (§ 341 Abs. 8 SGB V). Wer das noch nicht ist, sollte es zuerst nachholen. Für Ausstattung und Betrieb erhalten Pflegeeinrichtungen eine monatliche TI-Pauschale (§ 106b SGB XI).
Die Frist für den Tausch von SMC-B und Heilberufsausweisen ohne ECC ist abgelaufen. Solche Karten werden seitdem schrittweise gesperrt, die RSA-Zertifikate der SMC-B im November 2026. Konnektoren brauchen das Update auf PTV6, Kartenterminals neue Gerätekarten bis Ende 2026. Ein TI-Gateway ist eine Alternative zum eigenen Konnektor, aber keine Pflicht.
Ab diesem Tag läuft die Abrechnung nur noch vollelektronisch über KIM in der Telematikinfrastruktur. Bis zum 30. September 2027 sind Papiernachweise noch möglich. Betroffen sind Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und Beratungsbesuche. Für die häusliche Krankenpflege gilt derselbe Stichtag.
Bis zu 12.000 € Zuschuss für die Umstellung
Die Pflegeversicherung bezuschusst digitale Ausrüstung mit bis zu 40 Prozent der Kosten, höchstens 12.000 Euro je Einrichtung (§ 8 Abs. 8 SGB XI). Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands nennt die elektronische Abrechnung nach § 105 SGB XI ausdrücklich als Förderzweck. Der Zuschuss ist einmalig, lässt sich aber auf mehrere Anschaffungen bis Ende 2030 aufteilen. Laufende Kosten wie Wartung oder Service fördert er nicht.
| Was gefördert wird | Zuschuss |
|---|---|
| Pflegesoftware & eLNW-Module | bis zu 40 % |
| Tablets & mobile Endgeräte | bis zu 40 % |
| WLAN-Ausbau & Server | bis zu 40 % |
| Mitarbeiter-Schulungen | bis zu 40 % |
Bayern: Der Freistaat legt mit seiner Komplementärförderung „100 % WLAN-Strategie“ bis zu 12.000 Euro drauf, ebenfalls höchstens 40 Prozent der Kosten. Zusammen sind bis zu 24.000 Euro möglich. Bei Kosten bis 30.000 Euro kann der Eigenanteil auf 20 Prozent sinken. Voraussetzung ist ein Förderbescheid der Pflegekasse, der nach dem 1. April 2025 erlassen wurde. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Das Programm läuft bis Ende 2027, solange Haushaltsmittel da sind.
Die Bundesregierung plant ab Juli 2027 ein zusätzliches Förderprogramm für die Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen. Es steht im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat haben darüber noch nicht entschieden.
eLNW-Checkliste: Was Sie jetzt angehen
TI-Anbindung prüfen
Sind Sie bereits angebunden? Falls nicht, holen Sie das zuerst nach. Pflicht ist es seit Juli 2025. Die volle TI-Pauschale gibt es nur, wenn Sie KIM nutzen und die vorgeschriebene Ausstattung nachweisen.
ECC-Umstellung prüfen
Fragen Sie Ihren TI-Anbieter, ob SMC-B, Heilberufsausweise, Konnektor und Kartenterminals ECC beherrschen. Die Frist für den Kartentausch ist am 30. Juni 2026 abgelaufen. Karten ohne ECC verlieren schrittweise ihre Funktion.
Pflegesoftware prüfen
Hat Ihr Anbieter (MEDIFOX DAN, CuraSoft usw.) ein Modul für die vollelektronische Abrechnung? Hat es die Softwareprüfung bestanden? Was kostet es? Ist es im Vertrag?
Förderantrag stellen
Den Zuschuss nach § 8 Abs. 8 SGB XI können Sie schon vor der Anschaffung beantragen, mit einem Kostenvoranschlag. Ausgezahlt wird nach Vorlage der Rechnungen.
Hardware besorgen
Tablets oder Smartphones für alle Pflegekräfte im Außendienst. Robuste Geräte, die auch bei schlechtem Wetter funktionieren.
Schulung planen
Planen Sie genug Zeit für Schulungen ein. Stellen Sie nicht erst kurz vor dem 1. Oktober 2027 um.