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HKVO 2026: Fernablesbarkeit, UVI-Pflicht und CO2-Kosten

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Wärmezähler, Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sein. Wo schon fernablesbare Geräte hängen, gilt bereits die monatliche Verbrauchsinformation. Und die CO2-Kosten steigen. Für Hausverwaltungen ohne automatisierte Schnittstellen zu den Messdienstleistern kann das viel Handarbeit bedeuten.

Frist: 31.12.2026 · Zuletzt geprüft: 04.10.2026 · APO Systeme

Inhalt
  1. Was HKVO und CO2-Gesetz vorschreiben
  2. Das eigentliche Problem: Die Schnittstellen fehlen
  3. CO2-Kosten 2026: Was sich ändert
  4. Was jetzt zu tun ist
  5. Häufige Fragen

Was HKVO und CO2-Gesetz vorschreiben

Für Hausverwaltungen kommen drei Pflichten zusammen. Zwei stehen in der Heizkostenverordnung, die dritte im CO2-Kostenaufteilungsgesetz.

Fernablesbarkeit bis 31.12.2026

Alle Wärme- und Warmwasserzähler sowie Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein. Ältere Geräte werden nachgerüstet oder ausgetauscht, Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall. Das betrifft auch neuere Geräte, die noch nicht fernablesbar sind. Fehlen nach dem 31. Dezember 2026 fernablesbare Geräte, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen.

Monatliche Verbrauchsinformation (UVI), bereits Pflicht

In Gebäuden mit fernablesbaren Zählern müssen Mieter seit Januar 2022 monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Das kann per E-Mail, Post oder Mieterportal erfolgen. Wer das noch manuell macht, hat jeden Monat Arbeit. Fehlt die Information, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil ebenfalls um 3 Prozent kürzen.

CO2-Kostenaufteilung nach Stufenmodell

Die CO2-Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Bei Wohngebäuden hängt das vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter ab. 2026 werden die CO2-Zertifikate in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne versteigert. Hausverwaltungen müssen das korrekt in den Nebenkostenabrechnungen abbilden.

Das eigentliche Problem: Die Schnittstellen fehlen

Die fernablesbaren Zähler liefern Daten. Aber in welches System? Messdienstleister wie Techem oder Ista bieten an, die monatliche Information selbst an die Mieter zu schicken. Die Daten liegen dann in deren Portalen. Wer sie in der eigenen Verwaltungssoftware braucht, muss sie dort abholen.

Bei einer Verwaltung mit 200 Einheiten sind das jeden Monat 200 Datensätze, die abgerufen, geprüft und eingetragen werden müssen.

Was n8n hier löst:

  1. 1Verbrauchsdaten werden vom Messdienstleister abgerufen, per Schnittstelle oder Datei, soweit er das anbietet
  2. 2Daten werden pro Einheit aufbereitet und auf Plausibilität geprüft
  3. 3UVI-PDF wird automatisch generiert
  4. 4Versand per E-Mail an Mieter oder Einstellung ins Mieterportal
  5. 5Daten fließen in Ihre Verwaltungssoftware, soweit diese einen Import anbietet

CO2-Kosten 2026: Was sich ändert

2026 werden die CO2-Zertifikate erstmals versteigert, aber nur innerhalb eines gesetzlichen Korridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Bis August 2026 lag der Zuschlag im Schnitt bei 65 Euro. 2025 galt noch ein Festpreis von 55 Euro.

55–65 €

pro Tonne CO2 im Jahr 2026

+3,2 ct

mehr pro Liter Heizöl als 2025 (bei 65 € je Tonne)

10 Stufen

CO2-Aufteilung nach Ausstoß pro m² Wohnfläche

Bei Wohngebäuden hängt die Aufteilung vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche ab. Je höher er ist, desto größer ist der Anteil des Vermieters. Bei Nichtwohngebäuden tragen Mieter höchstens die Hälfte. Das müssen Hausverwaltungen in den Wirtschaftsplänen und Nebenkostenabrechnungen korrekt berechnen. Manuell mit Excel ist das fehleranfällig.

Für 2027 will die Bundesregierung den Korridor von 55 bis 65 Euro fortführen. Beschlossen ist das noch nicht. Beschlossen ist dagegen eine Regel für neue Heizungen. Wird nach dem 29. Juli 2026 in ein vermietetes Bestandsgebäude eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut, tragen Vermieter und Mieter ab 2028 die CO2-Kosten und die Gasnetzentgelte je zur Hälfte.

Was jetzt zu tun ist

01

Zähler-Bestand prüfen

Welche Gebäude haben bereits fernablesbare Zähler? Welche nicht? Eine Übersicht pro Objekt ist die Grundlage für die Planung.

02

Messdienstleister kontaktieren

Techem, Ista, Minol: Fragen Sie konkret nach Umrüst-Angeboten und API-Zugängen für die Datenweitergabe. Seit Dezember 2022 dürfen nur Geräte eingebaut werden, die mit Geräten anderer Hersteller zusammenarbeiten und an ein Smart-Meter-Gateway anschließbar sind. Fernablesbare Geräte, die vorher eingebaut wurden, müssen das Gateway erst nach dem 31. Dezember 2031 unterstützen. Das Schlüsselmaterial der Geräte, also die Schlüssel zum Auslesen der Daten, steht dem Eigentümer kostenfrei zu.

03

UVI-Prozess prüfen

Versenden Sie bereits monatliche Verbrauchsinfos? Wo fernablesbare Geräte verbaut sind, ist das seit Januar 2022 Pflicht. Fehlt die Information, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.

04

CO2-Berechnung einrichten

Kann Ihre Verwaltungssoftware das CO2-Stufenmodell korrekt berechnen? Falls nicht, brauchen Sie entweder ein Update oder ein externes Tool.

Häufige Fragen

Was bedeutet Fernablesbarkeit konkret?
Wärme- und Warmwasserzähler sowie Heizkostenverteiler in Mehrfamilienhäusern müssen bis 31. Dezember 2026 fernablesbar sein. Das heißt: Sie lassen sich ablesen, ohne die einzelnen Wohnungen zu betreten, zum Beispiel per Funk. Altgeräte werden nachgerüstet oder ausgetauscht. Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall, etwa wenn das technisch nicht möglich ist oder unangemessen teuer wäre.
Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)?
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Mieter in Gebäuden mit fernablesbaren Zählern monatlich eine Verbrauchsinformation erhalten. Messdienstleister wie Techem oder Ista bieten an, diese Information selbst zu verschicken. Wer sie selbst erstellt, hat mit vielen Einheiten ohne Schnittstelle jeden Monat Arbeit.
Wer trägt die Kosten für die Umrüstung?
Kaufkosten für neue Geräte sind keine Betriebskosten. Umlegen lassen sich nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV laufende Kosten. Dazu gehören Miete oder Leasing der Geräte, ihre Verwendung und Eichung, die Berechnung und Aufteilung sowie die monatliche Verbrauchsinformation. Wer Geräte mieten will, muss das den Nutzern vorher mit den Kosten mitteilen. Widerspricht die Mehrheit innerhalb eines Monats, ist die Anmietung unzulässig. Lassen Sie Einzelfälle rechtlich prüfen.
Was ändert sich beim CO2-Preis ab 2026?
2026 werden CO2-Zertifikate erstmals versteigert, aber nur in einem gesetzlichen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Bis August 2026 lag der Zuschlag im Schnitt bei 65 Euro. Bei diesem Preis wird Heizöl gegenüber 2025 um 3,2 Cent pro Liter teurer, Erdgas um 0,22 Cent pro Kilowattstunde, jeweils mit Mehrwertsteuer. Für die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter zählt 2026 gesetzlich der Mittelwert von 60 Euro. Hausverwaltungen müssen das in Wirtschaftsplänen und Nebenkostenabrechnungen korrekt abbilden.
Kann n8n die UVI automatisieren?
Ja, wenn der Messdienstleister die Verbrauchsdaten per Schnittstelle oder als Datei liefert. Dann kann n8n sie einlesen, pro Einheit aufbereiten und als PDF oder E-Mail an die Mieter schicken. Klären Sie vorher, ob Ihr Messdienstleister den Versand schon übernimmt.

Welche Abläufe kosten Ihr Team die meiste Zeit?

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